Alosu, wenn ich Höcke oder Bachmann heißen würde, würde ich so langsam meine Anwälte wegen verleumnderischer, übler Nachrede in Gang setzen. Der Text:
„Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden. Björn Höcke und andere Sprecher der Partei leisten der Radikalisierung in der Gesellschaft Vorschub. Rechtsextreme, die offen Volksverhetzung betreiben wie der Pegida-Chef Bachmann, erhalten damit unerträgliche Unterstützung.“
Ist im Grunde eine Tatsachenbehauptung, ich wüßte jedoch nicht, daß ein Gericht bisher derartige Urteile gesprochen hätte und somit die Grundlage für eine Tatsachenbehauptung geschaffen wäre. Ergo: Üble Nachrede, etc…