Die Richterschaft bis hin zum Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht wird zunehmend durch Kandidaten/-innen unserer verbrecherischen Globalisierungs“eliten“ ausgetauscht. Das Ergebnis sind laut Professor Schachtschneider Urteile, die früher unmöglich gewesen wären. In dieser Hinsicht war die Richtergeneration der 68er-APO wesentlich mehr am Grundgesetz und an den Grundrechten orientiert.
Freuen wir uns gemeinsam darüber, dass das BVerfG wenigstens in diesem Fall seinem gesetzlichen Auftrag nachgekommen ist. Ob das in dreißig Jahren immer noch so sein wird, hängt vom politischen Erfolg der AfD in den kommenden fünf Jahren ab. Wenn wir versagen sollten, wird das Bundesverfassungsgericht künftig nach der Scharia urteilen. Schöne neue Welt!